Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

mein Name ist Manfred Eismann und ich bin Kundenberater bei der Barmenia Krankenversicherung a.G.. Mein Spezialgebiet ist die Zahnzusatzversicherung. Sie sind sicherlich auf meine Website gestoßen, da Sie die exzellenten Testergebnisse der Barmenia Zahnzusatzversicherung „ZGPlus“ überzeugt haben.

Ich möchte Sie mit diesem Informationsangebot von Qualität und Leistung der Barmenia Zahnzusatzversicherung überzeugen und freue mich auf Ihre unverbindliche Anfrage. Rufen Sie mich kostenfrei an oder füllen Sie das Kontaktforumlar aus – ich sende Ihnen dann umgehend ein umfangreiches Informationspaket per Post zu.

Meine Unterstützung für Sie:
Transparente Beratung als Entscheidungshilfe, ich berate Sie umfassend und mache Ihnen die Tarifbedingungen zur Zahnzusatzversicherung verständlich. Sie können mich an 365 Tagen per E-Mail erreichen, zu den üblichen Geschäftzeiten stehe ich Ihnen auch telefonisch mit Rat und Tat zur Seite. Beratung bei anstehenden Leistungsfällen, bei Unklarheiten im Leistungsfall fungiere ich gerne als Schnittstelle zur Leistungsabteilung der Barmenia.

Ich behandele alle Angelegenheiten mit höchster Diskretion.

Ihr Manfred Eismann

Vorteile der Barmenia Zahnzusatzversicherung

  • Keine Altersbegrenzung, Aufnahme jederzeit möglich
  • Älterer festsitzender Zahnersatz ist mitversichert
  • Herausnehmbarer Zahnersatz ist ebenso mitversichert
  • Mehrfach herausragende Testergebnisse (z.B. von Stiftung Warentest)

Leistungen zum Top-Schutz im Kurzüberblick

Zahnersatz einschl. Implantate

85 % der erstattungsfähigen Kosten zusammen mit den Vorleistungen Ihrer gesetzl. Krankenkasse. Sollten Sie durch regelmäßige Zahnarztbesuche einen höheren Festzuschuss (“Bonusheft”) als 50 % erlangt haben, wird der 50 % übersteigende Zuschuss nicht abgezogen! Freuen Sie sich über bis zu 100 % Kostenerstattung.

Kunststofffüllungen und Inlays

85 % der erstattungsfähigen Kosten. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird abgezogen.

Zahnprophylaxemaßnahmen (z.B. für prof. Zahnreinigung)

85 % Kostenerstattung bis zu 85,- EUR pro Kalenderjahr.

Parodontose- und Wurzelbehandlung

85 % Kostenerstattung solang keine Leistungspflicht der gesetzl. Krankenkasse besteht.

Aufbissschienen

85 % Kostenerstattung für die sogenannte “Knirscherschiene” solang keine Leistungspflicht der gesetzl. Krankenkasse besteht.

Akupunktur

85 % Kostenerstattung bei Akupunkturbehandlungen zur Anästhesie oder Schmerztherapie, die bei og. Leistungen zum Einsatz kommen.